Jürgen Köpf
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Ihr Ansprechpartner für folgende Bereiche:
- Individualarbeitsrecht
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen
(Kündigung, Aufhebungsverträge) - Befristung von Arbeitsverhältnissen
- Arbeitsverträge und Dienstverträge
- Teilzeitrecht
- Betriebliche Altersvorsorge
- Zeugnis
- Urlaubsrecht
- Mutterschutz und Elternzeit
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Kollektives Arbeitsrecht
- Betriebsverfassungsrecht
- Personalvertretungsrecht
- Tarifvertragsrecht
- Sozialrecht
- Arbeitsförderungsrecht (Arbeitslosengeld)
- Ausbildungsförderungsrecht
- Krankenversicherungsrecht
- Pflegeversicherungsrecht
- Rentenversicherungsrecht
- Unfallversicherungsrecht
- Recht der sozialen Entschädigung bei
Gesundheitsschäden - Recht des Familienlastenausgleichs
- Schwerbehindertenrecht
- Sozialhilferecht (Arbeitslosengeld II und
Grundsicherung)
Herr Köpf ist seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen.
Er ist seit 2004 Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2006 Fachanwalt für Sozialrecht.
Er kommentiert im von Poller/Teubel herausgegebenen
Fachbuch "Kostenhilferecht - Handkommentar" des Nomos-Verlages
die Vorschriften
- des Beratungshilfegesetzes (§§ 1 - 14 BerHG)
- des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes die Beratungshilfe betreffend (§§ 44, 46, 54 - 56, 58 u. 59 RVG)
- zur Prozesskostenhilfe und Beiordnung im arbeitsgerichtlichen Verfahren (§ 11a ArbGG)
- zur Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren (§ 73a SGG)
- der Kostenhilfen im kollektiven Arbeitsrecht (§§ 40, 76a u. 80 Abs. 3 BetrVG)
Im Arbeits- und Sozialrecht ist Herr Köpf regelmäßig
als Dozent tätig, u.a. im Rahmen der Erwachsenenbildung. Darüber hinaus
ist er
Gastdozent für die Ausbildung der Rechtsreferendare im OLG-Bezirk
München, Fachbereich Zivilrecht.
